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Daten & Governance

Wie prüft man Datenstandorte, Unterauftragnehmer und Auslandtransfers?

Die Angabe «EU-Region» beschreibt selten den gesamten Datenfluss. Modellverarbeitung, Speicherung, Support, Sicherheitsprotokolle und Connectors können verschiedene Anbieter und Länder einbeziehen.

Die kurze Antwort

Unternehmen sollten für jede Datenart dokumentieren, wer sie zu welchem Zweck verarbeitet, wo Speicherung und Verarbeitung stattfinden und welche Unterauftragnehmer beteiligt sind. Bei Personendaten mit Auslandbezug sind zusätzlich Angemessenheit, geeignete Garantien und verbleibende Risiken nach Schweizer Recht zu prüfen.

Kurz zusammengefasst

  • Datenstandort muss für Speicherung, Verarbeitung, Support und Metadaten getrennt betrachtet werden.
  • Der Hauptanbieter bleibt nicht der einzige Empfänger; Unterauftragnehmer und optionale Dienste zählen mit.
  • Eine Regionseinstellung beantwortet die Rechtmässigkeit eines Auslandtransfers nicht allein.
  • Änderungsmitteilungen und Widerspruchs- oder Ausstiegswege gehören in den Vertrag und Betrieb.

Zuerst den tatsächlichen Datenfluss kartieren

Eine Prüfung beginnt nicht mit einer Länderliste, sondern mit den Datenarten und Komponenten. Erst danach lassen sich Empfänger, Orte und rechtliche Rollen sinnvoll zuordnen.

Zuerst den tatsächlichen Datenfluss kartieren
DatenartHauptdienstWeiterer Empfänger oder ZugriffZu erfassende OrteNachweis und Zusatzmassnahme
Prompts, Ausgaben und hochgeladene DateienKI-Anwendung und Modell-EndpunktModell-Unterauftragnehmer, Dateidienst oder Content-Safety-DienstSpeicher-, Modellverarbeitungs- und Backup-OrteRegionseinstellung, Aufbewahrungsmatrix, Datenminimierung und Transportverschlüsselung
RAG-Quellen und BerechtigungenSuch- oder VektordienstConnectors, Quell-SaaS und IndexierungsanbieterIndexspeicher, Retrieval-Verarbeitung und Regionen der QuellsystemeUnterauftragnehmerliste, Rechteprüfung sowie getestete Löschung oder Rechteentzug
Identitäts-, Abrechnungs- und NutzungsmetadatenKonto- und AdministrationsdienstIdentity Provider, Zahlungsabwicklung und AnalyticsKontodatenbank, Analytics und Länder mit SupportzugriffZweckbegrenzung, Rollenkontrollen und Vertragsumfang für globale Metadaten
Diagnose- und SupportinhalteLogging- und SupportplattformObservability-Anbieter und autorisierte SupportpersonenLogspeicher, Fernzugriff und Länder der VorfalluntersuchungInhaltssparsame Logs, Zugriffsgenehmigung, Audit-Trail und Transfergarantie

Die gesamte Auftragskette prüfen

Nach Schweizer Datenschutzrecht bleibt der Verantwortliche auch beim Outsourcing verantwortlich. Er muss Auftragsbearbeiter sorgfältig auswählen, instruieren und angemessen überwachen. Die Unterauftragskette muss deshalb transparent und vertraglich beherrschbar sein.

  • Name, Leistung und Standort jedes relevanten Unterauftragnehmers
  • Welche Datenarten und Zwecke ihm zugeordnet sind
  • Wie neue Unterauftragnehmer angekündigt werden
  • Welche Einwands-, Anpassungs- oder Kündigungsrechte bestehen
  • Wie Löschung, Auskunft, Sicherheit und Vorfälle entlang der Kette unterstützt werden

Ein einfacher Entscheidungsweg für jedes Empfängerland

Die Prüfung kann für Hauptanbieter, jeden relevanten Unterauftragnehmer und Fernzugriffe des Supports in derselben Reihenfolge erfolgen. Ausgangspunkt ist die Staatenliste in Anhang 1 der Schweizer Datenschutzverordnung und nicht eine Anbieterbezeichnung wie «European Hosting».

  1. Schritt 1

    Angemessenheit prüfen

    Klären, ob Anhang 1 DSV den konkreten Empfänger, den betroffenen Sektor und die konkrete Bekanntgabe unter Berücksichtigung aller Einschränkungen und Fussnoten erfasst. Der Ländername allein genügt nicht: Für die USA gilt die Angemessenheit beispielsweise nur für Organisationen, die nach dem Swiss–U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Ist der konkrete Transfer erfasst, kann die Bekanntgabe auf Artikel 16 Absatz 1 DSG gestützt werden; die übrigen Datenschutzpflichten gelten trotzdem weiter.

  2. Schritt 2

    Garantie nach Art. 16 wählen

    Fehlt ein angemessenes Niveau, eine geeignete Garantie nach Art. 16 Abs. 2 DSG bestimmen, beispielsweise anerkannte Standarddatenschutzklauseln. Eine Ausnahme nach Art. 17 ist eng im Einzelfall zu prüfen und kein regulärer Ersatz.

  3. Schritt 3

    Konkreten Transfer beurteilen

    Prüfen, ob der Empfänger die Garantie angesichts lokalen Rechts, möglicher Behördenzugriffe, der Daten und der tatsächlichen Bearbeitung einhalten kann. Quellen, Annahmen und Auftragskette dokumentieren.

  4. Schritt 4

    Massnahmen ergänzen oder stoppen

    Reicht die Garantie praktisch nicht aus, wirksame Massnahmen wie Datenminimierung oder Verschlüsselung mit kontrollierten Schlüsseln ergänzen. Den Transfer nicht freigeben, wenn sich angemessener Schutz nicht herstellen lässt.

  5. Schritt 5

    Dokumentieren und überwachen

    Entscheid, Garantie, Zusatzmassnahmen und Review-Trigger festhalten und bei Änderungen an Ländern, Unterauftragnehmern, Zugriffen oder Diensten neu prüfen.

Auslandtransfers brauchen eine eigene rechtliche Prüfung

Personendaten dürfen nach Schweizer Recht ins Ausland bekanntgegeben werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt ein vom Bundesrat festgestelltes angemessenes Datenschutzniveau, können je nach Konstellation geeignete Garantien und zusätzliche Massnahmen erforderlich sein.

  • Staatenliste gemäss Datenschutzverordnung prüfen.
  • Vertragliche Garantien und deren konkrete Anwendbarkeit dokumentieren.
  • Zugriffsmöglichkeiten nach lokalem Recht und praktische Schutzmassnahmen beurteilen.
  • Datenminimierung, Verschlüsselung und Schlüsselhoheit als ergänzende Massnahmen prüfen.
  • Berufs-, Amts- und andere Geheimhaltungspflichten separat berücksichtigen.

Nachweise und Änderungen dauerhaft beherrschen

Eine einmalige Anbieterprüfung veraltet. Unterauftragnehmer, Regionen und Produktarchitektur ändern sich. Das Unternehmen braucht deshalb eine aktuelle Quelle, einen Review-Rhythmus und klare Reaktion auf relevante Änderungen.

  1. Schritt 1

    Nachweise bündeln

    Vertrag, Unterauftragnehmerliste, Regionen, Garantien und Architekturstand gemeinsam versionieren.

  2. Schritt 2

    Änderungen abonnieren

    Benachrichtigungen des Anbieters an eine verantwortliche Stelle leiten.

  3. Schritt 3

    Auswirkung bewerten

    Neue Länder, Dienste oder Zugriffe gegen Datenklassen und Freigaben prüfen.

  4. Schritt 4

    Handeln

    Konfiguration anpassen, widersprechen, Daten reduzieren oder den Ausstieg auslösen.

Beispiel aus dem Unternehmensalltag

Beispiel: Europäische Modellregion mit globalem Support

Ein Anbieter speichert Kundeninhalte in einer EU-Region, verarbeitet bestimmte Diagnosedaten aber über einen globalen Dienst und erlaubt kontrollierten Supportzugriff aus weiteren Ländern. Das Unternehmen erfasst diese Datenarten separat, beschränkt Diagnoseinhalte, prüft Garantien und Supportrechte und vereinbart eine Benachrichtigung bei Änderungen der Unterauftragnehmer.

Was Sie mitnehmen sollten

Erstellen Sie eine datenartenbezogene Matrix aus Empfänger, Zweck, Speicherort, Verarbeitungsort und Garantie. Eine einzige Regionsangabe ist kein vollständiger Nachweis.

Quellen und Vertiefung

Diese Primärquellen vertiefen Definitionen, technische Grundlagen oder verantwortlichen Einsatz.

Inhaltlich geprüft

Stand: 17. Juli 2026. Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Die konkrete Rechtslage und der anwendbare Geltungsbereich sind für den jeweiligen Einsatz zu prüfen.

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